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Arbeitshilfe Januar 2024

In zehn Schritten zum CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht

Dorothea Brockhoff, Eva Wiesemann und Florian Fahr

Sind auch Sie von der neuen EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der CSRD, betroffen? Im Folgenden wird erläutert, wie Ihr Unternehmen sich Schritt für Schritt auf die Berichterstattung entsprechend der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) vorbereiten kann.

Schritt 1: Betroffenheit prüfen

Große Unternehmen (wie in der Europäischen Rechnungslegungsrichtlinie definiert) sowie börsennotierte KMU mit mehr als zehn Mitarbeitenden müssen einen Bericht nach ESRS veröffentlichen. Als groß gelten alle Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €

  • Nettoumsatzerlöse ≥ 50 Mio. €

  • Zahl der Beschäftigten ≥ 250

Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist, ist es sinnvoll, sich mit den Berichtsanforderungen auseinanderzusetzen – insbesondere, wenn große Unternehmen unter Ihren Kunden sind. Denn die Berichtspflicht umfasst Angaben zur gesamten Wertschöpfungskette, so dass betroffene Unternehmen die Anforderungen in der Regel an ihre Zulieferer und Dienstleister weitergeben. Durch frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema können Sie solchen Anfragen proaktiv begegnen. Ebenso werden Nachhaltigkeitskennzahlen auch im Rahmen d...