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Steuerrecht | Verlust aus Verkauf einer Beteiligung am Steuerstundungsmodell
Verluste aus einer Beteiligung an einem Steuerstundungsmodell i. S. von § 15b EStG sind nur verrechenbar, auch wenn es sich um den Verlust aus dem Verkauf der Beteiligung handelt. Eine einschränkende Auslegung des § 15b EStG, wonach der Veräußerungsverlust nicht von § 15b EStG erfasst wird, kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
[i]Kläger verkaufte Beteiligung an einem SteuerstundungsmodellDer Kläger hatte sich 2007 an einem Steuerstundungsmodell i. S. von § 15b EStG mit 350.000 € beteiligt. Der Kläger war zudem Alleingesellschafter der D-GmbH, die ihm Ende 2008 die Beteiligung zum Preis von 52.500 € abkaufte. Der hierdurch entstandene Verlust i. H. von 297.500 € wurde vom Finanzamt als lediglich verrechenbar gem. § 15b EStG behandelt.
[i]Keine einschränkende Auslegung des § 15b EStG bei VeräußerungsverlustenDas Finanzgericht folgte der Auffassung des Finanzamts, da der Wortlaut des § 15b EStG auch Veräußerungsverluste erfasst. Zwar hatte das Finanzgericht in einer früheren Entsche...