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Rückstellungen für Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach IFRS
Zusammenspiel von IAS 19 und IAS 37
Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung stellt nicht jede Personalmaßnahme automatisch eine Restrukturierung dar. Konzeptionell geht damit einher, dass vom Management getroffene Maßnahmen in sonstige Maßnahmen und Personalmaßnahmen zu unterteilen sind. Werden Personalmaßnahmen als Bestandteil eines Restrukturierungsprozesses ergriffen, so sind diese bei Erfüllung der Voraussetzungen des IAS 37 – „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ Bestandteil einer Restrukturierung i. S. von IAS 37, ihre Bewertung richtet sich aber gleichwohl nach IAS 19 – „Leistungen an Arbeitnehmer“. Für die übrigen im Rahmen der Restrukturierung anfallenden Kosten sind dagegen die Bewertungsregeln das IAS 37 maßgeblich. Werden Maßnahmen inklusive Personalmaßnahmen ergriffen, die aber nicht die Voraussetzungen des IAS 37 erfüllen, ist zu prüfen, ob die Personalmaßnahmen die Voraussetzung von Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach IAS 19 erfüllen.