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Gesellschaftsrecht | Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das so umfassend ausgestaltet ist, dass es im Ergebnis nur dazu dienen soll, den ehemaligen Geschäftsführer vollständig als potenziellen Wettbewerber auszuschließen, ist sittenwidrig und somit nichtig.
Nach ihrer Abberufung kündigte die Geschäftsführerin ihren Anstellungsvertrag, welcher ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthielt. Nach der Klausel war ihr u. a. untersagt, als Mitglied der Geschäftsführung, Angestellte, Beraterin, Vertreterin oder auf sonstige Weise für ein Unternehmen oder eine Person direkt oder indirekt tätig zu sein, das oder die eine Konkurrenztätigkeit ausübt. Ebenso untersagt war ihr jeder direkte oder indirekte tätigkeitsbezogene Wettbewerb. Das Gericht sieht für das strittige unternehmens- und tätigkeitsbezog...