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§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verfassungswidrig
Leitsätze
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von WG zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (PersGes) zum Buchwert ausgeschlossen ist.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem eine Neuregelung zu treffen.
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bleibt bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung mit der Maßgabe anwendbar, dass die Vorschrift mit Wirkung für Übertragungsvorgänge nach dem auch gilt, soweit ein WG unentgeltlich aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen PersGes übertragen wird.
Sachverhalt
Die F1-KG übertrug 2001 teilentgeltlich Grundstücke an die F2-KG, an der dieselben Gesellschafter wie an der F1-KG in jeweils gleicher Höhe beteiligt sind (= beteiligungsidentische Schwester-PersGes). § 6 Abs. 5 EStG erfasst den Transfer von WG zwischen verschiedenen BV und ordnet die Buchwertfortführung an. Allerdings ist nach dem Gesetzeswortlaut die direkte Übertragung von WG zwischen dem BV verschiedener PersGes nicht begünstigt. Daher ist streitig, ob dieser Begünstigungsausschluss verfass...