Berücksichtigung von Mietzahlungen eines Ehegatten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten
Haushaltsführung bei dem die doppelte Haushaltsführung begründenden anderen Ehegatten als eigene Werbungskosten
Leitsatz
1. Ob eine außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen
ist und deshalb seinen (Haupt-) Hausstand darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung anhand einer Gesamtwürdigung aller
Umstände des Einzelfalls festzustellen. (vgl. vom ).
2. Dies gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche am Beschäftigungsort
zusammenleben (vgl. vom ).
3. Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft führt dazu, diese Kosten zwar beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung,
aber dennoch allgemeiner Lebensführung der Familie, bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, der aufgrund seiner Einkunftserzielung
den doppelten Haushalt begründet, selbst wenn der andere Ehegatte die Mietkosten von seinem Konto überweist ohne einen Ausgleich
zu verlangen.
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 54 Nr. 2 GStB 2024 S. 54 Nr. 2 LAAAJ-54528
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.10.2022 - 7 K 150/21
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