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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 150/21

Gesetze: EStG § 9

Berücksichtigung von Mietzahlungen eines Ehegatten für eine Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung bei dem die doppelte Haushaltsführung begründenden anderen Ehegatten als eigene Werbungskosten

Leitsatz

1. Ob eine außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt-) Hausstand darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. (vgl. BFH VI R 16/14 vom ).

2. Dies gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche am Beschäftigungsort zusammenleben (vgl. BFH VI B 80/14 vom ).

3. Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft führt dazu, diese Kosten zwar beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung, aber dennoch allgemeiner Lebensführung der Familie, bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, der aufgrund seiner Einkunftserzielung den doppelten Haushalt begründet, selbst wenn der andere Ehegatte die Mietkosten von seinem Konto überweist ohne einen Ausgleich zu verlangen.

Fundstelle(n):
GStB 2024 S. 54 Nr. 2
GStB 2024 S. 54 Nr. 2
LAAAJ-54528

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.10.2022 - 7 K 150/21

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