Grunderwerbsteuergesetz Kommentar
12. Aufl. 2025
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§ 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Scheinbacher/ Joisten/ Brühl, Ausgewählte Zweifelsfragen zur örtlichen Zuständigkeit bei Umwandlungen im Grunderwerbsteuerrecht, DStR 2016 S. 1503; Bruschke, Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 GrEStG, UVR 2018 S. 176; Eulau, Die Berechnung der Grunderwerbsteuer – Due Diligence- und Compliance-Herausforderung bei Share Deal-Transaktionen, BB 2020 S. 2848.
Verwaltungsanweisungen: BStBl 2016 I S. 282.
A. Allgemeines
I. Hintergrund der Vorschrift
1Da das Aufkommen der Grunderwerbsteuer den Ländern insoweit zusteht, als diese von den Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt wird (Art. 107 Abs. 1 Satz 1 GG: örtliches Aufkommen) und die Grunderwerbsteuer als Landessteuer durch die Landesfinanzbehörden verwaltet wird (Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG; siehe aber Art. 106 Abs. 7 Satz 2, Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG, vgl. dazu Eiling in Hofmann, GrEStG, Einführung Rz. 7 ff.), bedurfte es der Ertrags- und Verwaltungshoheit entsprechende Regelungen, die der Beschränkung der Gebietshoheit der Länder auf ihr jeweils eigenes Gebi...