Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
In seinem bezieht sich das BMF auf die Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG und nimmt zu Einzelfragen Stellung.
I. Hintergrund
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde in § 12 Abs. 3 UStG zum der Nullsteuersatz für bestimmte Umsätze mit Photovoltaikanlagen eingeführt. Das BMF hat bereits mit , BStBl I S. 351 zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen Stellung genommen und den UStAE geändert. Zu weiteren Einzelfragen nimmt das BMF nun Stellung.
II. Wesentlicher Regelungsinhalt des BMF - Schreibens vom 30.11.2023
Die Entnahme oder unentgeltlichen Zuwendung einer Photovoltaikanlage, die vor dem erworben wurde und die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, unterliegt als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Das o. g. enthält neben der Aussage, wonach eine Entnahme nur möglich ist, wenn mindestens 90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke verwendet werden, eine Vereinfachungsregelung. Die Entnahme einer Photovol...