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Verfahrensrecht | beSt-Nutzung auch für Klagerücknahme (FG)
Eine per Post oder per Telefax
übermittelte Klage gilt als nicht erhoben. Dasselbe gilt für eine mit einfachem
Brief erklärte Klagerücknahme
(FG Münster, Urteil v.
5.9.2023 - 9 K 1450/23 K,G,F).
Hintergrund: Ein Steuerberater muss seit dem ein besonderes elektronisches Postfach (beSt) unterhalten und nutzen.
Sachverhalt: Am hat die Klägerin, vertreten durch ihre Prozessbevollmächtigte, eine Steuerberatungsgesellschaft, (vorab) per Telefax sowie nachfolgend am mittels Briefpost (Einschreiben mit Rückschein) Klage erhoben. Unterschrieben war die Klage von dem Steuerberater C.
Mit per einfachem Brief übermittelten Schreiben vom , beim Finanzgericht eingegangen am , hat die Prozessbevollmächtigte die Klage zurück...