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Versteuerung von Leistungen zur Vermittlung von Freizeiterlebnissen
– Revision eingelegt (V R 21/23)
Das FG Münster hatte im vorliegenden Fall über die Frage der Abgrenzung der umsatzsteuerrechtlichen Würdigung der Vermittlung von Leistungen durch den Vertrieb von Wertgutscheinen und sog. Erlebnisgutscheinen zu entscheiden. Nach der Entscheidung des FG Münster ist ein Vorsteuerabzug hinsichtlich der Eingangsumsätze, die mit Ausgangsumsätzen aus später verfallenden Wertgutscheinen in Zusammenhang stehen, nicht zu gewähren. Strittig war vorliegend, wann der Kläger seine Vermittlungsleistungen erbracht hat und zu welchem Zeitraum und in welcher Höhe er die Entgelte für die Vermittlungsleistungen zu versteuern hat.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Ein Steuerpflichtiger, der ein Internetportal betreibt und auf seiner Homepage verschiedene Freizeitangebote im Namen fremder Dritter präsentiert und diese in Form von Gutscheinen vertreibt, erzielt grundsätzlich steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus den Vermittlungsleistungen.
Soweit der Steuerpflichtige sog. Erlebnisgutscheine verkauft und ausgibt, erzielt er bereits zum Ausgabezeitpunkt ein Entgelt für eine von ihm erbrachte Leistung, und zwar in Höhe der jeweiligen Vermittlungsprovision.
Soweit der Steuerpflichtige sog. Wertgutscheine, als...