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BFH Urteil v. - IX R 138/89 BStBl 1993 II S. 432

Gesetze: EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1EStG 1987 § 52 Abs. 21EStDV 1986 § 82b

Keine Verteilung von vor dem entstandenem Erhaltungsaufwand i. S. des § 82b EStDV auf Veranlagungszeiträume nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

Leitsatz

Der Steuerpflichtige kann größere Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV, die vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung () enstanden sind, nicht auf Veranlagungszeiträume verteilen, die nach dem beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigten Aufwendungen sind im Veranlagungszeitraum 1986 in einem Betrag abzuziehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 432
BFH/NV 1993 S. 38 Nr. 7
AAAAA-94477

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BFH, Urteil v. 24.11.1992 - IX R 138/89

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