Keine Verteilung von vor dem entstandenem Erhaltungsaufwand i. S. des § 82b EStDV auf Veranlagungszeiträume nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
Leitsatz
Der Steuerpflichtige kann größere Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV, die vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung () enstanden sind, nicht auf Veranlagungszeiträume verteilen, die nach dem beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigten Aufwendungen sind im Veranlagungszeitraum 1986 in einem Betrag abzuziehen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 432 BFH/NV 1993 S. 38 Nr. 7 AAAAA-94477
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