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STFAN Nr. 12 vom Seite 10

Steuerfreiheit von kleineren Photovoltaikanlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG – Einzelfragen

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald

Mit Schreiben vom hat das BMF ausführlich zur Einführung einer Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022 Stellung genommen. In der STFAN 10/2023 S. 13 wurden die Grundzüge dieser Neuregelung dargestellt; im Folgenden soll nunmehr auf Einzelfragen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG eingegangen werden.

Photovoltaikanlage im Betriebsvermögen eines anderen Betriebs

Ist die Photovoltaikanlage Teil eines anderen Unternehmens, sind § 3 Nr. 72 und § 3c EStG nur anzuwenden, soweit Einnahmen aufgrund einer Stromeinspeisung, Stromentnahme oder Veräußerung des Stroms vorliegen. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG umfasst nicht den von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom, der eigenbetrieblich genutzt wird, weil keine Einnahmen und Entnahmen erzielt werden. Bis zur Höhe der Einnahmen und der Entnahmen i. S. d. § 3 Nr. 72 EStG gilt das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG. Soweit die Betriebsausgaben auf die Verwendung des Stroms im eigenen Betrieb entfallen, können diese weiterhin abgezogen werden.

Beispiel

X erzeugt den für seinen Betrieb benötigten Strom durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage (Bruttoleistung: 12 kWp) auf dem Dach. Die Anlage erzeugt 2022 12.000 kWh Strom, wovon 3.000...