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STFAN Nr. 10 vom Seite 13

Steuerfreiheit von kleineren Photovoltaikanlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG – Grundzüge

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald

Mit dem JStG 2022 wurde rückwirkend ab 2022 die Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG eingeführt. Zu den zwischenzeitlich aufgekommenen Fragen hat das BMF nunmehr mit Schreiben vom ausführlich Stellung genommen. Der folgende Beitrag erläutert die Grundzüge der Neuregelung. In weiteren Beiträgen in den folgenden STFAN-Ausgaben wird zum einen auf die Einführung des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG, zum anderen auf Einzelfragen zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG eingegangen werden.

Die Neuregelungen im Überblick

Begünstigte Photovoltaikanlagen

Grundsätzlich erzielt der Betreiber einer Photovoltaikanlage durch die Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom unabhängig von der Größe der Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG). Voraussetzung ist allerdings, dass eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, d. h. dass die Totalgewinnprognose positiv ausfällt. Es muss sich auf die gesamte Nutzungsdauer von zwanzig Jahren gesehen voraussichtlich ein Totalgewinn ergeben.

Die Finanzverwaltung hatte mit (BStBl 2021 I S. 722 KIEHL HAAAH-80464) und v.  (BStBl 2021 I S. 2202 KIEHL YAAAH-93706) Sonderregelungen zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen erlassen. Danach konnte der Betreiber einer Photovoltaikanlage erklären, dass er d...