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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: BMF passt Anwendungserlass zum Institut der Fiskalvertretung an

Mit dem JStG 2019 war § 22b UStG, in dem die Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters geregelt werden, mit Wirkung zum geändert worden. Seither sind Fiskalvertreter verpflichtet, neben der Jahreserklärung auch vierteljährliche Voranmeldungen abzugeben sowie der Jahreserklärung als Anlage eine Aufstellung beizufügen, die die von ihnen vertretenen Unternehmer mit deren jeweiligen Besteuerungsgrundlagen enthält. Das BMF hat den UStAE hierzu angepasst.

Alles Wissenswerte zur Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht können Sie einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnehmen, das in allen offenen Fällen zu beachten ist.

Seit 1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten vertreten zu lassen. Der Fiskalvertreter hat die umsatzsteuerlichen Pflichten des Vertretenen – anders als ein Bevollmächtigter – als eigene Pflichten zu erfüllen. Eine Fiskalvertretung muss immer eindeutig für Dritte erkennbar sein. Sie ist ausgeschlossen, wenn der Vertretene im Inland neben seinen steuerfreien Um...

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