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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 02 | Private Altersvorsorge: Ab 2024 wird die Riester-Rente einfacher – aber nur für die Finanzverwaltung

Vor dem Hintergrund von Gesetzesänderungen und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge auf den neuesten Stand gebracht worden. Das Bundesfinanzministerium hebt besonders hervor, dass ab dem Beitragsjahr 2024 nach einer Neuerung durch das JStG 2022 die von der ZfA unanfechtbar gesondert festgesetzten Besteuerungsgrundlagen für das Finanzamt bindend sind. Diese sind ungeprüft anzusetzen.

Wir beginnen heute mit dem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Riester-Rente.

Vor dem Hintergrund des JStG 2022 und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat das Bundesfinanzministerium seine Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge auf den neuesten Stand gebracht.

Über Sinn und Unsinn des Riester-Sparens ist schon viel geschrieben worden. Ich kann dazu nur sagen: Wenn es eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums von 129 Seiten mit 231 Randziffern bedarf, um Riester zu erläutern und zu Zweifelsfragen Stellung zu nehmen, dann läuft irgendetwas falsch. Unabhängig von der Frage, ob „Riestern” wirklich sinnvoll ist: ...

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