ESG im Wandel
Liebe Leserinnen und Leser,
noch bis tagt die 28. Weltklimakonferenz 2023 (Conference of the Parties [COP]) in Dubai. Dieses Mal steht die weltweite Bestandsaufnahme im Mittelpunkt der Verhandlungen. Ziel des Pariser Klimaabkommens ist es, die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen: Das Bestreben der Vertragsstaaten liegt bei einer Obergrenze für die Erwärmung bei 1,5 Grad Celsius. Allerdings ist im Jahr 2023 offensichtlich, dass dieses 1,5-Grad-Ziel kaum noch zu erreichen ist.
Im Rahmen der neuen Berichtspflichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) rückt die Erfassung von Treibhausgasemissionen deutlich in den Fokus. Um den Anforderungen dieser Berichterstattung gerecht zu werden, ist eine Kategorisierung der Emissionen in Scope 1, 2 und 3 gemäß dem sog. Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) erforderlich. Mehr dazu im Themenbeitrag von Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker. Wie ESG von einer lästigen Pflicht zur Kür wird und welche entscheidende Schlüsselrolle dieses Thema einnimmt, zeigt Jörg Hossenfelder.
Auch die Nachweise über die Herkunfts- und Abfallbehandlung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über den Energiemix nach ESRS E1 und Abfälle nach ESRS E5 gewinnen stetig an Bedeutung, so Univ.-Prof. Dr. Karina Sopp und Katharina Frewein.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre dieser und weiterer Beiträge unserer aktuellen Ausgabe.
Herzliche Grüße
Kristina Arndt
Fundstelle(n):
NaRp 3/2023 Seite 3
LAAAJ-53851