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Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht
Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird (Bezug: § 134 FGO; § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 267 AEUV).
Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Mit Beschluss vom - IX K 1/21, NWB ZAAAJ-42923, hatte der jetzt entscheidende IX. Senat beim IV., VIII. und XI. Senat gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO angefragt, ob diese an der in den Entscheidungen vom - IV K 1/09, NWB LAAAD-33317, vom - VIII K 1/16, NWB PAAAF-85894 (BStBl 2017 II S. 198), und vom - XI K 1/17, NWB EAAAG-81722 (BFHE 260 S. 410), vertretenen Rechtsauffassung festhalten, der zufolge die Nichtigkeitsklage nach § 134 FGO i. V. mit § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft ist, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den EuGH geltend gemacht wird. Alle drei Senate h...