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ISA (DE) 720 (Revised): Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen
ISA (DE) 720 (Revised) „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen“ ist Teil der GoA des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 720 (Revised) „The Auditor's Responsibilities Relating to Other Information“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
ISA (DE) 720 (Revised) formuliert Verantwortlichkeiten von Abschlussprüfern im Zusammenhang mit nicht geprüften sonstigen Informationen im Geschäftsbericht einer Einheit.
Die Regelungen des Standards bezwecken, dass Abschlussprüfer die sonstigen Informationen auf wesentliche Unstimmigkeiten zu den inhaltlich geprüften Informationen (Abschluss und Lagebericht, soweit einschlägig) und ihren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen würdigen, auf mögliche wesentliche Unstimmigkeiten oder falsche Darstellungen angemessen r...