Online-Nachricht - Freitag, 24.11.2023

Einkommensteuer | Aufteilung der Globalbeiträge 2024 (BMF)

Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) für den Veranlagungszeitraum 2024 bekanntgegeben ( :005).

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Eine entsprechende Aufteilung ist hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2024 vorzunehmen (s. Abschnitt I Tz. 13 Buchstabe a des für Kalenderjahre ab 2020 maßgeblichen BStBl I Seite 911 i.V.m. der Bekanntmachung vom , BStBl I Seite 1653).

  • Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.

  • Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen. Gleiches gilt auch für das Vereinigte Königreich. Informationen zur Aufteilung der dortigen Globalbeiträge stehen seit Januar 2020 nicht mehr zur Verfügung.

Quelle: :005, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-53158