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Kurzfassung zum Beitrag von Kolbe, StuB 23-24/2023 S. 936

Formeller Bilanzzusammenhang und „überholte“ Bilanzberichtigung

Stefan Kolbe

In dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall war streitig, ob das sog. Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG in der in den Streitjahren 2004 und 2006 gültigen Fassung) auch dann zur Anwendung gelangt, wenn eine vor Einführung des Halbabzugsverbots zu Unrecht unterlassene Teilwertabschreibung auf eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung nach den Grundsätzen des formellen Bilanzzusammenhangs in der Bilanz des ersten noch änderbaren Veranlagungszeitraums – nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens – nachgeholt wird. § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG gelten im Ergebnis ab dem Veranlagungszeitraum 2002 bzw. 2003. Dies gilt für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft und die Liquidation der Beteiligungsgesellschaft gleichermaßen wie für Teilwertabschreibungen auf die Anteile, so der BFH (, NWB MAAAJ-48817).

Einordnung

Nach § 2 Abs. 1 Satz i. V. mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG unterliegt der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit der Einkommensteuer; unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG erzielen stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG). Der hiernach der Einkommen- bzw. Körperschafts...

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