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Aktienrechtlicher Vergütungsbericht
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b) WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ im Wirtschaftsprüfungsexamen auch sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen und Geschäftsführungsprüfungen. Gemäß Konkretisierung der Prüfungsgebiete kommt diesem Bereich nur eine geringe Bedeutung zu. Gleichwohl werden dazu gelegentlich Aufgaben gestellt, dann primär mit Blick auf aktuelle Anlässe wie rechtliche Neuerungen oder wirtschaftliche Entwicklungen.
I. Thematische Einordnung
Durch das „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)“ wurden die europarechtlichen Vorgaben der sog. zweiten Aktionärsrechterichtlinie 2017/828 (2. ARRL) in deutsches Recht transformiert. Zur weiteren Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften wurde damit auch der sog. Vergütungsbericht über § 162 AktG neu in die aktienrechtlichen Vorschriften aufgenommen und gleichzeitig die vorherige handelsrechtliche Vergütungsberichterstattung als Teil des Lage- bzw. Konzernlageberichts sowie die Anforderungen zur individualisierten Angabe der ...