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NWB Nr. 47 vom Seite 3224

Nachgezählt

© pixel_dreams – stock.adobe.comDas gläserne Konto – Zahl der Kontenabrufe steigt

Mit dem Kontenabrufverfahren können Finanzämter und Sozialbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Kontogrundinformationen zu jedem einzelnen Konto abfragen. Auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde erfolgt der Kontenabruf bei den Kreditinstituten im automatisierten Verfahren durch das BZSt

Seit seiner Einführung im Jahr 2005 ist von der Kontenabrufbefugnis in den letzten Jahren zunehmend Gebrauch gemacht worden. Wie ein Blick auf die Statistiken zeigt, stieg die Gesamtzahl der durchgeführten Kontenabrufe von 692.166 im Jahr 2017 auf 1.140.580 im Jahr 2021. Die Finanzämter ließen dabeiim Jahr 2021 285.536 Kontoinformationen nach § 93b AO abrufen (im Vergleich 2017: 171.496 Abrufe), die durch den Zoll initiierten Kontenabrufe stiegen von 5.800 im Jahr 2017 auf 12.952 im Jahr 2021(Quelle: BT-Drucks. 20/2751).

Übrigens: Mehr Details zum Kontenabrufverfahren lesen Sie in NWB 34/2023 (s. Simon, NWB 34/2023 S. 2381).

(Auszug aus „STATUS 1 – Das E-Paper für junge Steuerberater“. Mit dem kostenlosen Newsletter erhalten Sie 10 x im Jahr Infos zu relevanten steuerrechtlichen Neuerungen sowi...

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