Doppelt alles oder doppelt nichts
Einladungen zu Feierlichkeiten ...
sind für den einen Grund zur Freude, für den anderen eher ein lästiges Übel. Für den Einladenden bedeuten sie jedenfalls Aufwand, denn es ist vieles vorzubereiten. Schließlich sollen sich die Gäste wohlfühlen und das Fest in guter Erinnerung behalten. Das ist bei Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter zu Betriebsveranstaltungen einladen nicht anders als bei einer Feier auf privater Ebene. Bei Betriebsveranstaltungen allerdings sollte man zusätzlich das Steuerrecht im Blick behalten, sonst könnte die schöne Feier am Ende für alle zu einer Steuerfalle werden. Vor allem, da bei der Einkommensteuer andere Regeln als bei der Umsatzsteuer gelten. Denn während die bisherige 110 €-Freigrenze im Lohnsteuerrecht seit 2015 ein Freibetrag ist, wird bei der Umsatzsteuer für den Vorsteuerabzug weiterhin von einer Freigrenze ausgegangen. Warum das für den Arbeitgeber im besten Fall „doppelt alles“ und im schlimmsten Fall „doppelt nichts“ bedeuten kann, erläutert Ulbrich auf .
Eine Einladung ganz anderer Art enthalten frei verfügbare KI-Tools wie ChatGPT, Bing/Copilot, Youchat, DeepL Translate, DeepL Write und Dall-E – wir sollen sie testen, kostenlos. – Ganz selbstlos ist die Einladung selbstredend nicht, schließlich wollen die Entwickler aus den Anwendungen lernen. Doch was können KI-Programme wirklich und welche Auswirkungen hat die Technologie auf das eigentliche Kerngeschäft der Beraterschaft? Diesen Fragen geht Pollmanns auf nach. Dabei legt er den Fokus auf die zukünftigen Einsatzgebiete von Tools wie ChatGPT und Microsoft Copilot im steuerberatenden Kanzleialltag. Sind sie die Lösung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Lassen sich mit ihnen neue Geschäftsfelder und Kooperationen erkunden?
Manchmal müssen Einladungen verschoben werden; meistens dann nach hinten. Dass die Gäste allerdings früher eintreffen sollen als ursprünglich geplant, kommt eher selten vor. Genau eine solche „Einladung“ erhalten – und auch angenommen – hat der Bundesrat, der sich auf Wunsch des Bundestags bereit erklärt hat, auf seine eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist für das Wachstumschancengesetz zu verzichten. So kommt es, dass er nun am , dem Erscheinungstag dieser NWB-Ausgabe, über das Wachstumschancengesetz abstimmt. Ob er dem Gesetz zustimmen wird, ist offen und wird – trotz der von den Koalitionsfraktionen am Gesetzentwurf noch vorgenommenen Änderungen – als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Sollte der Bundesrat die „Einladung“ zur Zustimmung ausschlagen, droht der Vermittlungsausschuss. Wir werden berichten.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 3161
NWB LAAAJ-52986