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Anbindung der Steuerberaterplattform an das Unternehmensregister vorgesehen
Das [i]BMJ, Referentenentwurf v. 4.10.2023 BMJ hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung (URV) vorgelegt. Sie enthält mit § 3a Abs. 4 Satz 1 URV-E die Befugnis der registerführenden Stelle, die Steuerberaterplattform (vgl. § 86c StBerG) an das Unternehmensregister anzubinden. Mit den Folgen der zukünftig möglichen Schnittstelle für die Nutzer und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) als Betreiberin der Steuerberaterplattform befassen sich sodann die Sätze 2–6 des § 3a Abs. 4 URV-E. [i]Hoch, NWB 51/2021 S. 3810Hintergrund der neuen Regelung, die ab dem Tag nach ihrer Verkündung gelten soll, ist die mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) v. (BGBI 2021 l S. 3338) neu eingeführte Pflicht zur einmaligen Identifikation für eine Registrierung beim Unternehmensregister.
[i]Keine Identitätsprüfung im Unternehmensregister mehr dank Einrichtung einer neuen SchnittstelleDie inzwischen für Steuerberater bestehende Möglichkeit, die Identität im Weg der Registrierung bei der Steuerberaterplattform durch die BStBK prüfen zu lassen, soll zukünftig auch für die Registrierung zur Datenübermittlung beim Unternehmensregister ausreichen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass technisch eine Schnittste...