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NWB BB 12/2023 S. 356

Heizungsgesetz: Günstiger Zeitpunkt, um jetzt aktiv zu werden

Gemäß verabschiedetem Heizungsgesetz sind Städte und Gemeinden verpflichtet, bis 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Erst dann müssen sich Betroffene entscheiden. Durch die relativ lange Zeitspanne ist beispielsweise die Nachfrage nach Wärmepumpen drastisch eingebrochen; namhafte Hersteller haben dadurch Kurzarbeit angemeldet. Das ist eine gute Gelegenheit, schnell aktiv zu werden und neben der 30%igen Grundförderung auch den Geschwindigkeitsbonus von 20 % einzustreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/jw54e.

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