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Steuerrecht | Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmensberaters
Die Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmensberaters ist während einer fünfjährigen Anlaufphase anzunehmen, wenn er bereits vor Beginn seiner selbständigen Tätigkeit als angestellter Unternehmensberater tätig war und ein belastbares Betriebskonzept vorweisen kann. Die Gewinnerzielungsabsicht ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil seine Ehefrau positive Einkünfte hat, die mit den Verlusten des Klägers verrechnet werden könnten.
[i]Kläger war zuvor angestellter Unternehmensberater gewesenIm Streitfall ging es um einen als Dipl.-Kaufmann ausgebildeten Unternehmensberater, der zunächst bis 2015 als angestellter Unternehmensberater tätig war. Nach seiner Kündigung unterlag er einem Wettbewerbs- und Kontaktverbot zu den von ihm beratenen Führungskräften. Bereits seit 2014 wurde der Kläger selbständig als Unternehmensberater tätig. Er erzielte Ein...