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Umfang der Befreiung eines Familienheims bei mehreren Flurstücken
Erbt ein Steuerpflichtiger mehrere Flurstücke, die zusammengefasst als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen sind, kann er die Steuerbefreiung für Familienheime nur für das tatsächlich mit dem Familienheim bebaute Flurstück beanspruchen. Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen ist die Befreiungsnorm restriktiv auszulegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der II. Senat des BFH zu dieser Frage positioniert.
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Vorstellen möchten wir Ihnen auch ein Verfahren zur Erbschaftsteuer, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. – Das Niedersächsische FG hatte in erster Instanz entschieden: Die Steuerbefreiung für Familienheime ist restriktiv auszulegen. Begünstigt ist nur das tatsächlich mit dem Familienheim bebaute Flurstück.
Die Besonderheit im Streitfall bestand darin, dass der Kläger durch eine Erbschaft fünf Flurstücke erworben hatte, die zusammengefasst als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen waren.
Die Preisfrage lautete: Erstreckt sich die Steuerbefreiung auf das Gr...