Online-Nachricht - Freitag, 17.11.2023

Verbraucherschutz | Preiserhöhungen bei Vodafone - vzbv reicht Sammelklage ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Vodafone Klage wegen der Preiserhöhung bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen im Jahr 2023 erhoben. Damit nutzt der Verband das erste Mal das Instrument der Sammelklage.

Hintergrund: Vodafone hat für Festnetz- und Internet-Kunden während der Vertragslaufzeit einseitig die Preise angepasst. Das Unternehmen hob die Basispreise bei Internet- und Telefon-Anschlüssen in diesem Jahr um fünf Euro monatlich an. Nach Angaben das vzbv sind hiervon Millionen Kunden betroffen.

Aus Sicht des vzbv fehlt eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb hat der vzbv eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Dadurch können ihre Ansprüche nicht verjähren. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das ist voraussichtlich in einigen Wochen der Fall.

  • Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/vodafone für den News-Alert des vzbv anmelden. Der Verband wird über den Verlauf des Verfahrens informieren und mitteilen, ab wann sich Betroffene in das Klageregister eintragen können.

Hinweis:

Der Klage anschließen können sich Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon "aus der Wand" bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen.

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: vzbv online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAJ-52632