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Das Pre-Pack-(Insolvenz-)Verfahren
Endlich auch in Deutschland?
In den unterschiedlichsten Rechtsordnungen hat sich seit einigen Jahrzenten das sog. Pre-Pack-Verfahren als sinnvolle Alternative zu den Regelinsolvenz- oder auch Eigenverwaltungsverfahren etabliert. Ziel dieser Verfahrensform ist i. d. R., bereits im Vorfeld der Verfahrenseröffnung eine Lösung für das schuldnerische Unternehmen zu finden, die mit Verfahrenseröffnung direkt umgesetzt werden kann, um die Kosten der althergebrachten Verfahrensformen zu vermeiden und zeitnah Rechtssicherheit hinsichtlich der Zukunft des Unternehmens herbeizuführen. Diese Ziele werden in den jeweiligen Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Ansätzen verfolgt. So unterscheidet sich ein Pre-Pack-Verfahren in Teilen des Vereinigten Königreichs in bestimmten Bereichen nicht unwesentlich von einem solchen in den Niederlanden. Einen weiteren Ansatz stellt nun der Entwurf für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts v. - COM(2022) 702 („Richtlinie“) dar. Mit diesem will die EU-Kommission das Pre-Pack-Verfahren in den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten einführen. Im Folgenden soll dieser Ansatz aufgezeigt werden.