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Restrukturierung | Gesellschafterbeschluss für Restrukturierungsverfahren nach StaRUG erforderlich (LG)
Die Antragsgegnerin darf das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG nicht ohne Gesellschafterbeschluss fortführen. Nach h. M. ist der Geschäftsführer einer GmbH dazu verpflichtet, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, wenn ein fakultativer Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen ist. Ein solcher Gesellschafterbeschluss ist zwar im Außenverhältnis keine Voraussetzung der Antragstellung oder Verfahrenseröffnung. Im Innenverhältnis einer von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Gesellschaft ist das antragsberechtigte Organ jedoch zur Einholung eines entsprechenden Beschlusses verpflichtet, da es sich nicht um eine Geschäftsführungsmaßnahme, sondern um ein den Gesellschaftszweck änderndes Geschäft handelt. Für das StaRUG-Verfahren, das als Voraussetzung eb...