Deutschland ist nicht der kranke Mann Europas …
… zu diesem Schluss kommt jedenfalls der Bundesbankpräsident Joachim Nagel im Interview mit der ARD-Finanzredaktion vom (https://go.nwb.de/uurfc). Und weiter: „Vor dem Hintergrund der dramatischen Dinge, die dort [gemeint ist: im Nahen Osten, Anm. der Redaktion] jeden Tag geschehen, fällt es manchmal schwer, eine wirtschaftliche Einordnung vorzunehmen. Aber der Zeitpunkt wird sicherlich kommen. Das müssen wir tun, um die wirtschaftlichen Implikationen abzuschätzen, inwieweit aus diesen geopolitischen Konflikten letztendlich auch Abstrahleffekte auf die Wirtschaft entstehen. Eines ist aber klar: Unsicherheit in dieser Form ist meistens nicht gut für wirtschaftliche Prozesse und damit auch relativ schlecht für die Wachstumsperspektiven. Aber wie gesagt, es ist noch zu früh, um letztendlich abschließend ein ökonomisches Urteil treffen zu können. (…) Deutschland ist nicht der kranke Mann Europas. Es ist sicherlich so, dass das Jahr 2023 hinsichtlich des Wirtschaftswachstums kein gutes Jahr ist. Aber es ist auch kein Jahr, in dem wir in einer harten Rezession unterwegs sein werden. Für 2024 stehen die Vorzeichen besser. Es wird wieder Wachstum geben.“
Dass die Lage derzeit nicht leicht ist, ist an allen Ecken und Enden zu sehen und zu spüren. Aber wie Herr Nagel schon sagte: Für 2024 stehen die Vorzeichen besser und wir zeigen Ihnen ganz konkret, wie die derzeit schwierige Situation für das einzelne Unternehmen verbessert werden kann:
Den Anfang machen Eva Ringelspacher und Volker Riedel mit ihrem Beitrag „Gesellschafter aus dem Geld“ ab . „Aus dem Geld“ ist eine Formulierung aus dem Optionshandel. Für Unternehmen bedeutet dies, dass man sich als Gesellschafter zwar noch als Eigentümer versteht und dem Unternehmen einen inneren Wert zuweist. Es ist aber ein Kipppunkt der Finanzkraft überschritten worden, der es dem Unternehmen und dem Gesellschafter nicht ermöglicht, die erforderlichen Investitionen, Umbaumaßnahmen oder Verluste zu finanzieren. Der Beitrag zeigt, welche Handlungsalternativen für Finanzierer bestehen, ganz konkret mit Fallbeispielen.
„Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen nach IAS 37“ stehen im Mittelpunkt des Beitrags von Dr. Benjamin Roos ab : Die internationalen Rechnungslegungsstandards enthalten für den Begriff „Restrukturierung bzw. Restrukturierungsmaßnahmen“ eine sehr detaillierte Definition, und nur bei deren Erfüllung darf eine Rückstellung für derartige Maßnahmen passiviert werden. Der bei Erfüllung der Voraussetzungen zu passivierende Betrag darf dabei nur die Aufwendungen umfassen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Restrukturierung anfallen und nicht mit den zukünftigen Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind.
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
NWB Sanieren 11/2023 Seite 325
NWB UAAAJ-52610