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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 21

Vorsteuerabzug bei öffentlicher Infrastruktur

Kurtaxe und öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Dr. Matthias Gehm

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

Fall 1

A ist eine Kurgemeinde. Diese lässt durch einen privaten Unternehmer B einen befestigen öffentlichen Gehweg im Kurpark von A anlegen. Dieser steht den Kurgästen, die eine Kurabgabe entrichten müssen, offen. Allerdings steht dieser auch den Einwohnern von A ohne Entrichtung einer Nutzungsgebühr offen. A will aus der der Rechnung des B für das Anlegen des Gehweges die Vorsteuer ziehen.

Fall 2

Die Landesstraßenbaubehörde H schließt mit dem Kreis A eine unbefristete öffentlich-rechtliche Vereinbarung, nach der gegen Kostenersatz die Kreisstraßen von A durch H unterhalten, insbesondere notwendige R...

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