Online-Nachricht - Mittwoch, 15.11.2023

Arbeitsrecht | Bundesregierung beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (BMAS)

Die Bundesregierung hat am die vom BMAS vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Mit der Verordnung hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom rechtsverbindlich umgesetzt.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum in Kraft.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAJ-52474