Arbeitsrecht | Bundesregierung beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (BMAS)
Die Bundesregierung hat am
die
vom BMAS vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit
wird der gesetzliche Mindestlohn zum
zunächst auf 12,41 € brutto je
Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum
auf 12,82
€ brutto je Zeitstunde.
Mit der Verordnung hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom rechtsverbindlich umgesetzt.
Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum in Kraft.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB UAAAJ-52474