Eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG kann auch durch eine Gesetzesänderung berwirkt werden
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug ist auch dann nach § 15a UStG 1980 wegen Änderung der Verhältnisse zu berichtigen, wenn innerhalb des Berichtigungszeitraums durch Gesetzesänderung die maßgeblichen Verwendungsumsätze von der Umsatzsteuer befreit werden und die Steuerbefreiung den Vorsteuerabzug ausschließt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 983 BFH/NV 1992 S. 76 Nr. 11 QAAAA-94317
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