Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
Dr. Matthias Gehm kommentiert das .
Leitsatz:
Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.
Lernfazit:
Die wirtschaftliche Eingliederung i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG kann sich auch aus den Verflechtungen zwischen Organgesellschaften ergeben. Außerdem ist nicht für die umsatzsteuerliche Organschaft erforderlich, dass der Organträger seine Beteiligung an der Organgesellschaft seinem Unternehmensvermögen zugeordnet hat.