Nachhaltigkeit | Europäische Kommission verschiebt Einführung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards

Die am in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für EU-Unternehmen sowie für bestimmte Drittstaatenunternehmen erweitert. Die relevanten Berichtsinhalte sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt, die am in Form eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht worden sind.

In diesem Zusammenhang traf die Europäische Kommission kürzlich eine bedeutsame Entscheidung, indem sie die geplante Einführung der ergänzenden, sektorspezifischen ESRS deutlich in die Zukunft verschoben hat. Gemäß der ursprünglichen Planung sollte dieses zweite Berichtspaket mit Standards für verschiedene Branchen bis zum veröffentlicht werden. Erste Entwürfe waren seitens der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auch bereits in Arbeit. Die EU-Kommission entschied jetzt allerdings, diese Frist um zwei Jahre auf den zu verlängern.

So lange keine branchenspezifischen Regelungen vorliegen, gelten für die CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen allein die schon jetzt vorliegenden allgemein gültigen ESRS. Die EFRAG arbeitet bereits aktiv an der Entwicklung sektorspezifischer EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards für diverse Branchen wie Landwirtschaft, Bergbau, Öl und Gas. Bis zu deren Einführung sollen sich die Berichtspflichtigen vollumfänglich auf die zwölf vorhandenen Reportingstandards fokussieren. Die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Veröffentlichungsfrist betont ihre Absicht, den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit zu gewähren, um sich zunächst mit den jetzt schon geltenden ESRS auseinanderzusetzen, bevor sie sich dann mit weiteren Standards für ihren Sektor beschäftigen müssen. Darüber hinaus bringt der verlängerte Zeitraum auch der EFRAG selbst den Vorteil, dass sie sich mehr Zeit für die Erarbeitung effektiver und verhältnismäßiger sektorspezifischer Standards nehmen kann.

Quelle: Zwirner/Boecker in News von Dr. Kleeberg & Partner GmbH.

Fundstelle(n):
NWB UAAAJ-52059