Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Seifert, StuB 22/2023 S. 891

Betriebsveranstaltungen: Bei der Umsatzsteuer ticken die Uhren anders

Michael Seifert

Der BFH hat sich mit Urteil vom zur Frage des Vorsteuerabzugs aus Betriebsveranstaltungskosten geäußert (, NWB ZAAAJ-45019). Während die bisherige 110 €-Grenze im Lohnsteuerrecht seit 2015 ein Freibetrag ist (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG), wird für den Vorsteuerabzug weiterhin von einer Freigrenze ausgegangen. Eine durch das Wachstumschancengesetz vorgesehene lohnsteuerliche Freibetragserhöhung dürfte Folgewirkungen auf das Umsatzsteuerrecht haben.

Kernaussagen

Bei der Umsatzsteuer ist die Zuwendungsermittlung zumindest seit 2015 nach den lohnsteuerlichen Regelungen zu ermitteln.

Betriebsveranstaltungskosten sind auf die einzelnen tatsächlichen Teilnehmer zu verteilen.

Sofern die Betriebsveranstaltungskosten über 110 € hinausgehen, scheidet ein Vorsteuerabzug aus.

Fazit

Der BFH hat betont, dass die Zuwendungsermittlung bei der Umsatzsteuer zumindest seit 2015 nach den lohnsteuerlichen Regelungen in § 19 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG zu erfolgen hat. Auch sind die Betriebsveranstaltungskosten auf die einzelnen tatsächlichen Teilnehmer zu verteilen; angemeldete, aber nicht Teilnehmende erhöhen den Kostenanteil für die tatsächlichen Teilnehmer. Sofern die Betriebsveranstaltung...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Umsatzsteuer
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen