Es weihnachtet sehr
Weihnachten! Jetzt schon?! Naja, zugegebenermaßen noch nicht ganz. Bis zum Weihnachtsfest sind es noch gut fünf Wochen. Aber das ist – realistisch gesehen – viel weniger Zeit als man gemeinhin annimmt. So langsam fängt es an mit dem Kauf der Geschenke, Weihnachtsfeiern, Plätzchen backen und all den anderen wunderbaren (aber leider in der Summe oft stressigen) Dingen.
Aber lassen Sie uns weg von Herausforderungen hin zu Lösungen blicken. Wie sieht es bei Ihnen aus, feiern Sie im Unternehmen bzw. in der Kanzlei mit den Kollegen? Betriebsveranstaltungen – insbesondere Weihnachtsfeiern – wird ja oft nachgesagt, dass sie das Betriebsklima deutlich zum Positiven verändern. Damit Sie die Feier auch fachlich unbeschwert genießen können, beschäftigt sich Karl-Hermann Eckert ab der mit der Frage, wie Betriebsveranstaltungen aus umsatzsteuerlicher Sicht verbucht werden. Denn führt ein Unternehmer Betriebsveranstaltungen durch, können sich im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Karl-Hermann Eckert zeigt auf, was unter einer Betriebsveranstaltung zu verstehen ist und welche Umstände bei der umsatzsteuerlichen Würdigung zu beachten sind. Praxisbeispiele helfen dabei, die Lösungen zu verdeutlichen.
Bei Geschenken für Geschäftsfreunde ist die größte Schwierigkeit vermutlich, das richtige Geschenk zu finden. Die steuerliche und buchhalterische Behandlung von Geschenken ist dagegen keinesfalls hochumstritten. In der Buchhaltungspraxis gibt es allerdings Fälle, bei denen immer wieder Verunsicherung aufkommt. So stellen sich regelmäßig folgende Fragen: Ist der Aufwand abzugsfähig bzw. in welchem Umfang ist der Aufwand abzugsfähig? Ist ein Geschenk pauschal zu versteuern? Was ist die Bemessungsgrundlage für die pauschale Steuer? Wie ist der Vorgang umsatzsteuerlich zu beurteilen? Dominik Heuberg und Stefan Hinnemann geben ab der schnelle und praxisnahe Antworten auf aufkommende Fragen im „steuerlichen Alltag“ – inklusive Prüfschema.
Übrigens: Sowohl bei den Betriebsveranstaltungen als auch bei den Geschenken sieht der Entwurf des Wachstumschancengesetzes eine Erhöhung der Freigrenze bzw. des Freibetrags ab 2024 vor.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 985
NWB LAAAJ-52049