Gesetzgebung | Strompreispaket für produzierende Unternehmen (Bundesregierung)
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben sich am auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt.
Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion werden von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe wird entlastet. Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann. Die Bundesregierung geht nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zu, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden.
Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen.
Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes gesenkt werden, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt. In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs.
Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im KTF, die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies über den Wegfall des sog. Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden. Dies betrifft auch die bestehende Regelung zum "Super-Cap", der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gilt. Diese Entlastung soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem "Super-Cap" werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.
Das Strompreispaket wirkt zusätzlich zu den bereits beschlossenen Energiepreisentlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft in ihrer gesamten Breite (Abschaffung der EEG-Umlage; neuerlicher Zuschuss zu den Netzentgelten 2024).
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 9.11.2023 (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-52045