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Einkommensteuer | Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland (BFH)
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind (entgegen: BStBl I 2020, 1228, Rz 112). Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger arbeitet als Botschafter für die Bundesrepublik Deutschland und war in dieser Funktion in zwei Ländern tätig. Die Bezüge wurden von seinem Arbeitgeber teilweise als steuerpflichtig und teilweise als steuerfrei behandelt. Während seiner Dienstzeit wies das Auswärtige Amt dem Kläger in de...