Verbuchung von
Betriebsveranstaltungen aus umsatzsteuerlicher Sicht
Karl-Hermann Eckert
Führt der Unternehmer Betriebsveranstaltungen durch, können sich im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Der Beitrag zeigt auf, was unter einer Betriebsveranstaltung zu verstehen ist und welche Umstände bei der umsatzsteuerlichen Würdigung zu beachten sind. Praxisbeispiele helfen dabei, die Lösungen zu verdeutlichen.
I. Begriff der Betriebsveranstaltung
Bei Betriebsveranstaltungen handelt es sich um Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Dazu gehören z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung dabei durch den Arbeitgeber, den Betriebs- oder Personalrat organisiert und durchgeführt wird, ist für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung unerheblich. Hierbei ist auf die ertragsteuerlichen Grundsätze abzustellen.
II. Anzahl und Umfang der Betriebsveranstaltungen
Bei der rechtlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen ist auf deren Anzahl und deren Üblichkeit abzustellen. Als üblich gelten demnach zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr für den gleichen Personenkreis.
Seit dem gelten erhebliche ertragsteuerliche Veränder...
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