Corona | Schlussabrechnung bleibt weiterhin möglich (DStV)
Nach Angaben des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht
eingereichten Abrechnungen (Fristende
)
nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur
Nachreichung bis zum .
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Sofern im Einzelfall über den hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, soll sodann ebenfalls bis zum im digitalen Antragsportal eine Einreichung bis beantragt werden können.
Diese Möglichkeit der Fristverlängerung bis Ende März 2024 bestand bereits bisher. Wie zuvor muss dazu allerdings das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.
Quelle: DStV online (JT)
Fundstelle(n):
PAAAJ-51576