Suchen
Online-Nachricht - Montag, 06.11.2023

Corona | Schlussabrechnung bleibt weiterhin möglich (DStV)

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen (Fristende ) nochmals eine Erinnerung erfolgen, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum .

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Sofern im Einzelfall über den hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, soll sodann ebenfalls bis zum im digitalen Antragsportal eine Einreichung bis beantragt werden können.

  • Diese Möglichkeit der Fristverlängerung bis Ende März 2024 bestand bereits bisher. Wie zuvor muss dazu allerdings das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.

Quelle: DStV online (JT)

Fundstelle(n):
PAAAJ-51576