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Die Besteuerung ausländischer Familienstiftungen gem. § 15 AStG nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz
Seit der umfassenden Änderung des Außensteuergesetzes (AStG) im Jahr 2021 sah man auch einer Anpassung des zuletzt 2004 geänderten Anwendungserlasses zum AStG (AEAStG) erwartungsvoll entgegen. Einen Referentenentwurf hierzu veröffentlichte das BMF am und bat die Verbände um Stellungnahmen. Der Entwurf enthält einige Anpassungen und Neuregelungen, die sich in knapp 100 Randziffern auch auf die Anwendung des § 15 AStG für ausländische Familienstiftungen und insbesondere auch auf ausländische Familientruststrukturen beziehen. Durch die Vorschrift zur Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten soll die Verhinderung einer gezielten Steuerflucht in das Ausland durch die Errichtung ausländischer Familienstiftungen oder vergleichbarer Vermögensmassen erreicht werden.
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I. Anlass: Der Entwurf eines neuen Außensteueranwendungserlasses nach Umsetzung des ATAD-Umsetzungsgesetzes
Der Entwurf zum Anwendungserlass stützt sich auf Erörterungsergebnisse der obersten Finanzbehörden und bezieht sich im Wesentlichen auf Ermittlungsgrundsätze und Zurechnungsmodalitäten. Ergänzungen betreffen insbesondere den Zeitpunkt und die Adres...