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Verluste eines GmbH-Gesellschafters
Aus dem Engagement eines Gesellschafters gegenüber seiner Kapitalgesellschaft können wirtschaftliche Verluste entstehen, indem der Gesellschafter für sein eingezahltes Eigenkapital, gewährte Darlehen oder Bürgschaftsregresse keine Rückzahlungen der Gesellschaft erhält. Zur steuerlichen Geltendmachung des Verlusts stellt sich die Frage der Zuordnung zur Einkunftsart und dem zutreffenden Veranlagungszeitraum. Zum einen bejaht das FG Düsseldorf eine hinreichende Verlustrealisation zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Zum anderen ordnet das FG Düsseldorf den Verlust aus dem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens den Einkünften aus Kapitalvermögen zu und öffnet dem Gesellschafter damit eine für ihn günstigere Verlustberücksichtigung. Auf verschiedenen Ebenen musste sich das FG Düsseldorf mit den Folgen der BFH-Rechtsprechung zur Verlustberücksichtigung aus Fremdkapitalhilfen von Gesellschaftern beschäftigten (, NWB EAAAJ-48555). In einer Vorbemerkung wird die historische Bedeutung vorangestellt.
Kernaussagen
Ausnahmsweise kann der Auflösungsverlust zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung berücksichtigt werden, wen...