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NWB Nr. 44 vom Seite 2991

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete um drei Staaten erweitert

[i] Rat der EU, Pressemitteilung v. 17.10.1023 Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ist mit Beschluss des Rats der EU v.  um Antigua und Barbuda, Belize sowie die Seychellen erweitert worden. Costa Rica, die Britischen Jungferninseln und die Marshallinseln wurden aus dem Anhang I gestrichen. Die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (Anhang I) enthält Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Zusagen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erfüllen, zu denen Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards gehören, mit denen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.

[i]von Böselager, NWB 38/2021 S. 2812 Die Liste nicht kooperativer Steuergebiete umfasst nun 16 Staaten und Territorien (ABl EU Nr. C, C/2023/437, ): Amerikanisch-Samoa, Antigua und Barbuda, Anguilla, Bahamas, Belize, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russ...

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