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Wie sind Gewinne eines Liebhabereibetriebs steuerlich zu behandeln?
Erneute Totalgewinnprognose erforderlich
[i]Grözinger, NWB Steuerfach-Scout, NWB GAAAE-64295 Ob eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird oder Liebhaberei darstellt, beschäftigt die Berater sowie die Rechtsprechung regelmäßig. Wenn durch das Finanzamt oder die Finanzgerichte festgestellt worden ist, dass eine Liebhaberei vorliegt, stellt sich in der Praxis vielfach die Frage nach den steuerlichen Konsequenzen, wenn der Liebhabereibetrieb doch einmal Gewinne erwirtschaftet. Sind die Gewinne zu erklären oder können sie außer Betracht bleiben?
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I. Hintergrund
[i]GewinnerzielungsabsichtIn der Beratungspraxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Tätigkeit eines Mandanten mit Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht betrieben wird. Das Thema Liebhaberei ist grds. bei allen Einkunftsarten relevant. Nachfolgend wird aber zur besseren Lesbarkeit nur noch vom häufigsten Fall der betrieblichen Einkünfte und von Gewinnerzielungsabsicht gesprochen. Die Ausführungen gelten in den meisten Fällen für alle anderen Einkunftsarten aber entsprechend. Die Finanzverwaltung geht in vielen Fällen bereits nach relativ kurzer „Verlustzeit“ davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht (also eine Liebhaberei) bestehe. Folglich seien diese Tätigkeiten Teil der Pr...