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BBK Nr. 21 vom

Auswertung von Lohnsteuerhaftungsbescheiden aus beitragsrechtlicher Sicht

Jörg Romanowski

In der Lohnabrechnung stellt sich immer wieder die Frage: „Was ist zu tun, wenn die Finanzverwaltung die Lohnsteueraußenprüfung abgeschlossen hat?“ Hier sollte auf keinen Fall die Sozialversicherung vergessen werden. Denn im Normalfall sind alle steuerpflichtigen Arbeitslöhne auch gleichzeitig beitragspflichtiges Entgelt in der Sozialversicherung. Das ist aber nur ein Aspekt, denn es stellt sich im Rahmen der Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auch die Frage nach der Verjährung.

Mit beiden Fragen hat sich jüngst das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg auseinandergesetzt und jeweils der Verwaltung Recht gegeben. Was sich daraus für die Praxis in der Lohnabrechnung ergibt, leitet der folgende Beitrag her.

Im Ergebnis hat das LSG die Rechtsauffassung der DRV vollständig bestätigt. Die DRV vertritt diese Auffassung bereits seit vielen Jahren:

  • Steuerpflichtige Einnahmen sind grundsätzlich auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

  • Die Nichtauswertung eines Lohnsteuerhaftungsbescheides in beitragsrechtlicher Hinsicht führt zur Anwendung der „großen Verjährung“.

Hinweis:

Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter in...

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